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AGBs

 

I. Allgemeines

Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Coachings beziehungsweise der einzelnen Einheiten werden zwischen Marlies Scheuchenegger und den jeweiligen Klient:innen gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Coaching erfordert die aktive Mitarbeit der Klient:innen, diese leisten die eigentliche Veränderungsarbeit. Marlies Scheuchenegger steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung von Marlies Scheuchenegger.
Die Klient:innen handeln in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und sind sich dessen bewusst. Sie sind für die eigene physische und psychische Gesundheit sowie das Wohlbefinden während den Begleitungseinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die Klient:innen aufgrund des Coachings durchführt, liegen im Verantwortungsbereich der Klient:innen. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens Marlies Scheuchenegger beschränkt.
Die Sexual- und Pleasurebegleitung ist keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung und kann diese auch nicht ersetzen. Die Klient:innen nimmen zur Kenntnis, dass bei vorliegenden Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein Coachingprozess ggf. nicht sinnvoll ist. Die Klient:innen werden Marlies Scheuchenegger bei Vorliegen oder Diagnose, auch im laufenden Coachingprozess, einer Krankheit oder Medikamenteneinnahme im obigen Sinn umgehend informieren.

II. Ort

Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen Marlies Scheuchenegger und den Klient:innen vereinbart wird, finden die Coaching-Einheiten in den Räumlichkeiten von den Kleint:innen statt. Bei Einheiten im Freien wird der Ort entsprechend bekannt gegeben und vereinbart.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Einvernehmen zwischen Marlies Scheuchenegger und den Klient:innen, Coaching-Einheiten online abzuhalten. Über die Wahl des entsprechenden Mediums entscheidet Marlies Scheuchenegger.

III. Honorar

Für ihre Leistungen wird Marlies Scheuchenegger ein sofort fälliges Honorar in Höhe der auf der Homepage angegeben Preise (inklusive USt) pro angefangener Einheit verrechnen. Dies gilt auch für Einheiten via E-Mail oder Telefon. Eine Einheit beträgt 50 bzw. 100 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel für die entsprechende Einheit vor Ablauf der vereinbarten Zeit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Einheit ist im Honorar enthalten. Honorare sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Einheit zu begleichen; Überweisung ist im Einzelfall gesondert zu vereinbaren. Es gibt keine Mindestanzahl an zu buchenden Einheiten.

IV. Terminvereinbarung und Stornobedingungen

Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Coaching-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Können die Klient:innen eine Einheit nicht wahrnehmen, so haben sie dies Marlies Scheuchenegger so früh wie möglich mitzuteilen (Absage bzw. Terminverschiebung). Die Absage kann telefonisch, per Mail oder WhatsApp erfolgen. Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Einheit vereinbarte Honorar von den Klient:innen zu bezahlen. Sofern Marlies Scheuchenegger eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird sie im Einvernehmen mit dem Klienten einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

 

V. Allgemeine Bestimmungen

Für die vertragliche Beziehung zwischen Marlies Scheuchenegger und den Klient:innen gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart; Gerichtsstand: Wien.

 

VI. Schweigepflicht & Entbindung von der Schweigepflicht

Marlies Scheuchenegger ist zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit Kleint:innen Marlies Scheuchenegger ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbinden oder Marlies Scheuchenegger aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

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